2. Oktober 2012
Das geltende Fachhochschulgesetz, vom Bund 1995 in Kraft gesetzt, be-auftragt die Fachhochschulen (FH), anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zu betreiben. Diesen Grundauftrag hat der Gesetzgeber nuanciert definiert: Fachbereiche, denen kein etabliertes Referenzfach an den Universitäten gegenübersteht, sollten auch in der Grundlagenfor-schung tätig werden. Die Forschung an den FH […]
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