Gewinnmaximierung – der blinde Fleck strategischen Denkens
Autorin/Autor: Peter Ulrich
Im Fokus strategischen Denkens steht die Frage, wie ein Unternehmen sich im Markt und in der Gesellschaft positionieren will, um seine Stärken auch unter sich verändernden Konkurrenzbedingungen erfolgreich – und das heisst vielleicht nicht nur, aber doch immer auch: gewinnbringend – zu vermarkten. Ebenso wichtig ist jedoch die Frage, wie viel Gewinn erzielt werden soll. Als normal gilt die unausgesprochene Vorstellung: so viel wie möglich. Hier liegt aus unternehmensethischer Sicht der blinde Fleck konventioneller Geschäftsstrategien. Je strikter nämlich das Gewinnstreben betrieben wird, umso geringer werden die Freiräume für wirklich nachhaltige Innovationen. Der Abschied vom gewohnten Gewinnmaximierungsdenken eröffnet demgegenüber Chancen eines neuen Unternehmertums, das von Grund auf eine gesellschaftlich legitime und sinngebende „Mission“ verfolgt und sich dadurch einen schwer imitierbaren Glaubwürdigkeits- und Reputationsvorteil verdient. Der Beitrag zeigt, weshalb das für eine unternehmensethisch ausgewogene und tragfähige Geschäftsstrategie grundlegend ist.
Deutsche Bank: ein Selbstwiderspruch
An einem prominent besetzten Wirtschaftsforum, das am 8. November 2012 in Hamburg stattfand, waren ungewohnte Töne zu hören. Der damals neu berufene Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, gestand nicht nur die Mitschuld der Banken an der Finanz- und Schuldenkrise ein, sondern wagte sich zum Bekenntnis vor: „Kurzfristige Gewinnoptimierung ergibt wirtschaftlich keinen Sinn, weil sie langfristig der Bank schadet.“ So wurde er zumindest vom Hamburger Abendblatt in der Ausgabe vom 9. November zitiert.
Die Medien horchten auf: War es nicht gerade die Deutsche Bank, die sich unter Fitschens Vorgänger Jo Ackermann noch 2009, notabene nach dem Höhepunkt der Finanzkrise, ausdrücklich am Ziel einer Eigenkapitalrendite von 25% orientierte – und sich gleichzeitig als „Good Corporate Citizen“ verstehen wollte, ohne darin auch nur den Hauch eines Selbstwiderspruchs zu erkennen? Hielt nun das grosse Abrücken von der alten eindimensionalen Maximierungsmentalität in den Teppichetagen der Grossbanken Einzug, etwa aus Einsicht in deren untragbare Erfolgs- und Reputationsrisiken?
Als Beleg dafür taugte Fitschens schönes Statement jedenfalls so wenig wie der heutige Zustand der Deutschen Bank. Vielleicht hätte er nicht schon drei Jahre später, im Juni 2015, seinen Rücktritt erklären müssen, hätte er damals ein bisschen mehr über den tatsächlichen Nonsense seines „ergibt keinen Sinn“-Satzes nachgedacht. Wieso Nonsense?
Ist kurzfristiges Denken das Problem?
Schon in unserer vor zwei Dutzend Jahren am Institut für Wirtschaftsethik in St. Gallen durchgeführten empirischen Studie „Ethik und Erfolg: Unternehmensethische Denkmuster von Führungskräften“ (Ulrich & Thielemann 1992) fand sich bei den befragten obersten Managern auffallend oft die Vorstellung, dass die strikte unternehmerische Orientierung am „Gewinnprinzip“ in Harmonie mit allen ethischen Anforderungen stehe, sofern sie nur hinreichend langfristökonomisch ausgerichtet sei. Denn das sorge von selbst dafür, dass hinreichend Rücksicht auf die berechtigten Anliegen aller Betroffenen, von deren Unterstützung das Unternehmen abhänge, genommen werde. (Genau dies ist übrigens immer schon der Kern der Shareholder-Value-Doktrin.) Nur die „kurzfristige“ Denkweise sei also das Problem.
Wäre dem wirklich so, dann wäre jegliche explizite unternehmensethische Reflexion gänzlich überflüssig oder sogar störend, denn das ethisch Richtige ergäbe sich ja schon innerhalb rein geschäftsstrategischer Überlegungen zur langfristigen „Gewinnoptimierung“. Die Metaphysik des Marktes, die daran glaubt, dass der Markt am Ende stets am besten weiss, was richtig und was falsch ist, wird durch dieses Denkmuster nicht etwa durchbrochen, sondern bestärkt.
Metaphysische Glaubenssätze verraten sich oft durch ihre unpräzise Pauschalität. So auch die zitierte Aussage des bald schon ehemaligen Co-Chefs der Deutschen Bank, falls sie richtig wiedergegeben worden ist. Er sprach von „Gewinnoptimierung“ – im Verhältnis zu welchen mit dem Gewinnstreben offenbar konfligierenden Kriterien? Ohne einen benennbaren Kriterien- oder Zielkonflikt bleibt der Optimierungsbegriff sinnlos. Vermutlich handelte es sich also nur um geschulte Rhetorik zwecks euphemistischer (d.h. verharmlosender) Beschönigung dessen, was eigentlich gemeint war – nämlich eine gerade nicht mit anderen Gesichtspunkten abgewogene, allein massgebliche Gewinnmaximierung. Nur sollte sie jetzt eben länger- statt kurzfristig ausgerichtet werden, also „nachhaltig“ sein. Geklappt hat’s leider überhaupt nicht. Wieso?
Das Prinzip der Gewinnmaximierung – oder kürzer: Gewinnprinzip – ist selbst schon ein normatives Konzept mit unternehmensethischem Geltungsanspruch. Wer es wahrhaftig vertritt – also nicht als Zyniker, der seine bessere Einsicht dem Zwang zur Anpassung an die Verhältnisse opfert (Sloterdijk 1983) –, der hält es offenbar für das legitime Recht oder sogar für die moralische Pflicht jedes Unternehmens, sich strikt auf die (langfristige) Gewinnmaximierung auszurichten, weil genau dieses Gebaren dank dem segensreichen Wirken der „unsichtbaren Hand“ des Marktes gemeinwohldienlich sei. Oder in der berühmten Formulierung von Wirtschaftsnobelpreisträger Milton Friedman (1970): „The social responsibility of business is to increase its profits“.
Die Rangordnung aller Wertgesichtspunkte ist zu prüfen
Wer so denkt und argumentiert, hat jedoch seine wirtschafts- und unternehmensethische Alphabetisierung noch vor sich. Denn Unternehmensethik beginnt überhaupt erst mit der Einsicht, dass unternehmerisches Handeln möglicherweise moralische Gesichtspunkte, insbesondere legitime Ansprüche (moralische Rechte) anderer, betrifft, die aus ethischer Sicht den Vorrang vor dem eigenen wirtschaftlichen Vorteil verdienen. Aus dieser elementaren Einsicht folgt logisch die Notwendigkeit, die legitime Rangordnung aller vom unternehmerischen Handeln tangierten Wertgesichtspunkte in jeder Situation sorgfältig zu prüfen und nötigenfalls das Gewinnstreben zu Gunsten der Rücksichtnahme auf legitime Ansprüche Betroffener einzuschränken.
Dieses Postulat richtet sich keineswegs pauschal gegen das an sich legitime Gewinninteresse der Kapitaleigner eines Unternehmens, sondern nur gegen dessen voraussetzungs- und grenzenlose Verabsolutierung. Der Begrenzungsanspruch gilt genauso für jede andere partikulare Wertorientierung. Wird nämlich irgendein Handlungsgesichtspunkt oder Partikulärinteresse von vornherein, in schlechter Abstraktion von situativen Umständen, zum obersten, per se gemeinwohldienlichen „Prinzip“ (v-)erklärt, bedeutet das nichts anderes, als dass alle entgegenstehenden Wertaspekte diesem einen privilegierten Gesichtspunkt ungeprüft untergeordnet werden. Maximierung jeder Art, also auch Gewinnmaximierung, wirkt wie ein Scheuklappenprinzip – es verengt die Wahrnehmungsfähigkeit hinsichtlich der ganz normalen Konflikthaftigkeit allen Wirtschaftens. Die unternehmensethische Reflexion über eine als wohlabgewogen und wohlbegründet vertretbare Handlungsweise findet so gerade NICHT statt. Vielmehr wird sie mittels des „Gewinnprinzips“ ideologisch abgeblockt. Daher gilt: Wer ethische Prinzipien hat, kann nicht in uneingeschränkter Weise dem Gewinnprinzip frönen.
Das prinzipiengeleitete Gewinnstreben
Die reflexartige Gegenwehr gegen die hier geführte Kritik ist erfahrungsgemäss fast immer dieselbe: Das pauschale Gewinnprinzip wird mit der wiederum pauschalen Unterstellung verteidigt, die einzig mögliche Alternative sei eine Ethik der roten Zahlen, also ein naiver oder gar wirtschaftsfeindlicher Idealismus, der buchstäblich ohne Rücksicht auf Verluste eine weltfremde Gesinnungsethik predigt. Aber das ist gleich noch einmal Unsinn: Die Alternative zum verabsolutierten Gewinn(-maximierungs-)prinzip ist nicht jeglicher Verzicht auf unternehmerisches Gewinnstreben, sondern ein Konzept, das die ethische Rangordnung der Dinge richtigstellt: das prinzipiengeleitete Gewinnstreben. Es beruht auf der einfachen Einsicht, dass Gewinnstreben wie auch sonst jegliches Handeln in einer zivilisierten Gesellschaft in allseitig rücksichtsvoller Weise betrieben werden soll. Legitimes Gewinnstreben ist moderates Gewinnstreben – moderiert nach Massgabe expliziter unternehmensethischer Prinzipien, die für die Wahrung des Vorrangs all dessen sorgen, was aus ethischer Sicht Vorrang vor dem eigenen finanziellen Vorteil des Unternehmens verdient. So einfach ist das „im Prinzip“.
Etablierung eines fairen Wettbewerbs
Die Crux liegt natürlich in den „Sachzwängen“ des Wettbewerb: Wird ein Unternehmen, das aus ethischen Gründen auf strikte Gewinnmaximierung verzichtet, nicht sehr bald von seinen vielleicht weniger rücksichtsvollen Konkurrenten vom Markt verdrängt, weil diese ihm gegenüber einen – aus ethischer Sicht freilich unlauteren – Kostenvorteil geniessen? Diese Gefahr droht tatsächlich. Es kommt also darauf an, einen fairen Wettbewerb zu etablieren. Gefordert ist, neudeutsch formuliert, ein „level playing field“, auf dem alle Wettbewerber mit gleich langen Spiessen und nach einheitlichen Regeln spielen. Das kann grundsätzlich auf drei Wegen (oder mit einer klugen Kombination von allen drei) erreicht werden: erstens in Form der unternehmensethischen Selbstbindung (z.B. auf der Ebene eines durchdachten, ethisch tragfähigen Geschäftsmodells), zweitens der branchenpolitischen Solidarbindung (z.B. mittels eines branchenweit akzeptierten Code of Conduct) und drittens der ordnungspolitischen Fremdbindung (z.B. durch Lenkungsabgaben, welche die Kostenvorteile zwischen rücksichtsvoll und rücksichtslos wirtschaftenden Akteuren umkehren, also ethisch richtigstellen).
Unternehmensethische Selbstbindung
Zunächst besteht durchaus auch unter Wettbewerbsbedingungen ein Spielraum für unternehmensethische Selbstbindung. Mit der zunehmenden gesellschaftlichen Sensibilisierung für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren der Wirtschaft hat sich quasi ein „Ethikwettbewerb“ unter konkurrierenden Firmen entwickelt, der selbst schon ein Stück weit die richtige Rangordnung der Dinge – also den Vorrang ethischer Geschäftsprinzipien vor dem Gewinnkalkül – unterstützt. Unternehmen, die klare Geschäftsprinzipien deklarieren, sie frei von Opportunismus konsequent einhalten und dies in transparenter Weise überprüfen lassen, erarbeiten sich in den Augen aller ihrer Geschäftspartner und Bezugsgruppen (Stakeholder) – Kunden und Lieferanten, Geldgeber und Mitarbeitende, Standortgemeinden und kritische Öffentlichkeit – mit der Zeit die verdiente Reputation als integer und verantwortungsvoll geführte Unternehmen. So gewinnen sie einen schwer imitierbaren Vertrauens- und damit Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, die von rücksichtsloser Gewinnmaximierung erst abrücken, nachdem sie infolge symptomatischer, öffentlich skandalisierter „Vorfälle“ einen massiven Verlust an Glaubwürdigkeit erlitten haben. Vorbeugen ist besser (und auf diesem Feld leichter) als heilen…
Branchenpolitische Solidarbindung
(2) Allerdings funktioniert der Ethikwettbewerb nicht überall. Oft dominiert schlicht der Kosten- und Preiswettbewerb. Firmen, die es ernst meinen mit der unternehmensethischen Selbstbindung, erkennt man in aller Regel auch daran, dass sie zugleich branchenpolitische Mitverantwortung übernehmen und sich auf der Ebene der Wirtschaftsverbände für die solidarische Etablierung gemeinsamer Standards guter Unternehmensführung engagieren. Das ist nichts als klug, denn die verantwortungsvollen Unternehmen wollen ja nicht von rücksichtsloser Konkurrenz aus dem Markt geworfen werden. Es liegt in ihrem wohlverstandenen Eigeninteresse, den Wettbewerb in strenge Kriterien der Human-, Sozial- und Umweltverträglichkeit einzubinden, so dass nicht unlauter erzielte Kostenvorteile, sondern die bessere unternehmerische Leistung im Sinne der ausgewogenen Wertschöpfung für alle Stakeholder über den Markterfolg entscheidet. Die Entwicklung hin zur kollektiven Selbstbindung auf der Basis branchenbezogener, nationaler oder internationaler „Codes of Conduct“ oder „Best Practice“-Empfehlungen ist in vollem Gang. Allerdings können diese ethisch nicht gehaltvoller sein als das ihnen zugrundeliegende Unternehmensverständnis, wie eine weitere am Institut für Wirtschaftsethik durchgeführte Studie über die wichtigsten „Standards guter Unternehmensführung“ (Thielemann & Ulrich 2009) aufgezeigt hat. Nicht immer tragen sie zur Lösung unternehmensethischer Probleme bei – teilweise sind sie selbst noch ein Teil des Problems, etwa indem sie an entscheidenden Punkten der Shareholder-Value-Doktrin verhaftet bleiben. Langsam aber sicher steigt jedoch die Qualität der Auseinandersetzung mit den unternehmensethischen Spannungsfeldern zumindest in jenen Standards, die regelmässig überarbeitet werden. Auf die Dauer ist die Realität – eben die ganz normale gesellschaftliche Konflikthaftigkeit unternehmerischen Wirtschaftens – wohl doch stärker als jede davon abgehobene Ideologie.
Ordnungspolitische Fremdbindung
Zur Realität gehört auch das altbekannte „eiserne Gesetz der Verantwortung“ (Davis & Blomstrom 1975): Wird diese von den einzelwirtschaftlichen Akteuren regelmässig missachtet, indem sie die ordnungspolitisch gewährte Wirtschaftsfreiheit in rücksichtsloser Weise auf Kosten Dritter missbrauchen, so ist es in demokratischen Rechtsstaaten nur eine Frage der Zeit, bis der Gesetzgeber ihnen diese Freiheit zur Rücksichtslosigkeit unter dem Druck des wachsenden öffentlichen Unmuts wegnimmt – durch gesetzliche Regulierung. Und das tut im Prinzip auch not: Die Rücksichtnahme auf die wirklich vorrangigen oder sogar unantastbaren moralischen Rechte aller Betroffenen kann in einer modernen Gesellschaft nicht der „freiwilligen“ Wahrnehmung durch die Mächtigen überantwortet werden, sondern bedarf der rechtlich einklagbaren Gewährleistung. Dieser Primat der Ordnungspolitik vor der Logik des Marktes wendet sich keineswegs gegen legitime privatwirtschaftliche Interessen: Die Kapitalverwertungsfreiheit wird ja vom Rechtstaat nicht nur nach Massgabe der wohlgeordneten, gleichen Freiheit aller limitiert, sondern zugleich als zentrales Moment einer marktwirtschaftlichen Ordnung konstituiert, soweit sie legitim ist. Wirtschaftsethisch aufgeklärte Unternehmer und Wirtschaftsführer übernehmen daher ordnungspolitische Mitverantwortung, indem sie sich für (statt wie realpolitisch leider noch allzu oft gegen) eine Rahmenordnung des Marktes engagieren, die einerseits einen fairen Wettbewerb unter allen Konkurrenten gewährleistet und anderseits die Lebens- und Gemeinwohldienlichkeit der wirtschaftlichen Entwicklung fördert.
Vom blinden Fleck zur klaren Sicht
Wer als Unternehmer(-in) oder Manager(-in) daran interessiert ist, den Schritt vom ideologischen Gewinnprinzip zum wirtschaftsethisch aufgeklärten Konzept des prinzipiengeleiteten Gewinnstrebens praktisch zu gehen, der wird sich klugerweise auf allen drei skizzierten Ebenen proaktiv statt defensiv positionieren. Denn er hat begriffen, dass (1) ein ethisch tragfähiges Geschäftsmodell, (2) branchenweit geltende Standards guter Unternehmensführung und (3) eine gesellschaftsdienliche Rahmenordnung der Marktwirtschaft seine besten Freunde sind: Sie sind es, die ihm überhaupt erst die Erfüllung seiner anspruchsvollen professionellen Aufgabe ermöglichen, ein Unternehmen ethisch verantwortungsvoll und zugleich – oder eben: gerade deshalb – erfolgreich zu führen. Der blinde Fleck des strategischen Denkens weicht einer klaren Sicht auf zukunftsfähige Leitideen guten Unternehmertums.
Erwähnte Literatur:
Davis, K./Blomstrom, R. L. (1975): Business and Society. Environment and Responsibility, 3th ed., New York: McGraw-Hill 1975.
Friedman, M. (1970): The social responsibility of business is to increase its profits, in: The New York Times Magazine, 13. September 1970.
Sloterdijk, P. (1983): Kritik der zynischen Vernunft, Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
Thielemann, U./Ulrich, P. (2009): Standards guter Unternehmensführung. Zwölf internationale Initiativen und ihr normativer Orientierungsgehalt. St. Galler Beiträge zur Wirtschaftsethik Bd. 43, Bern: Haupt.
Ulrich, P./Thielemann, U. (1992): Ethik und Erfolg. Unternehmerische Denkmuster von Führungskräften – eine empirische Studie. St. Galler Beiträge zur Wirtschaftsethik Bd. 6, Bern: Haupt.
Lesetipps zur Vertiefung:
Ulrich, P. (2010): Zivilisierte Marktwirtschaft. Eine wirtschaftsethische Orientierung. Aktualis. u. erw. Neuausgabe, Bern: Haupt (darin speziell Abschn. 5.2: Unternehmensethik und „Gewinnprinzip“ – ein Stück nachholende Aufklärung).
Ulrich, P. (2012): Gewinnprinzip oder prinzipiengeleitetes Gewinnstreben? Wirtschaftsethische Auflösung eines betriebswirtschaftlichen Tabus, in: Hahn, R./Janzen, H./Matten, D. (Hrsg.), Die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens, Stuttgart: Schäffer-Poeschel, S. 21-37.
Ulrich, P. (2014): Das Unternehmen als pluralistische Wertschöpfungsveranstaltung: Stakeholder-Management aus wirtschaftsethischer Sicht, in: Deutsche Post DHL (Hrsg.), Zuhören, gestalten, Wert schaffen: Erfolgsfaktor Stakeholder-Management. Publikationsreihe Delivering Tomorrow, Nr. 4, Bonn 2014, S. 16-24.
Dieser Beitrag ist erschienen in: Rubicon – Magazin für Entscheidungsträger, Nr. 3 / August 2015
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